OZG – Kein Land für Zauberer, oder?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert regelmäßig über alle Neuerungen rund um das Onlinezugangsgesetz.
Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?
Dass Deutschland beim Thema "Digitale Verwaltung" in Europa nicht gerade zu den Spitzenreitern gehört, ist kein Geheimnis. Während Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen es mittlerweile gewöhnt sind, Einkäufe, Banktransaktionen und Abo-Kündigungen mit nur wenigen Klicks online erledigen zu können, heißt es bei einigen Verwaltungsleistungen meistens immer noch: zum Amt laufen und warten.
Von einer digitalen Verwaltung profitieren aber alle Beteiligten – Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das spart letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten. Frühere E-Government-Programme waren meist in kleineren Dimensionen angelegt – mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist, haben Bund und Länder nun den Hebel, um das Großprojekt bundesweite Verwaltungsdigitalisierung in Angriff zu nehmen.